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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Für bekannte Patientinnen und Patienten erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zudem einen Zuschlag. Des Weiteren können neu Ärztinnen und Ärzte für Nuklearmedizin Videosprechstunden abrechnen.