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KSV-PSYCH_F_Checkliste_Kooperationsvertrag3_Abs.3_KSVPsych-RL-final.pdf
KSV-PSYCH_F_Checkliste_Kooperationsvertrag3_Abs.3_KSVPsych-RL-final.pdf
schriftlich gekündigt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung ist über Vertragsänderungen und das Vertragsende unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterschriften Der Kooperationsvertrag ist von allen
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Neue EBM-Detailänderungen zum 1. Januar 2025: Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ angepasst, GOP 37710 (AKI) angepasst, erneute Klarstellung bei Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch, Änderungen in Abschnitt 1.7 EBM
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VERTRAG_Aerztliche-Versorgung-in-stationaeren-Pflegeheimen_Muster-Kooperationsvertrag_17082018.pdf
VERTRAG_Aerztliche-Versorgung-in-stationaeren-Pflegeheimen_Muster-Kooperationsvertrag_17082018.pdf
eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Die KV Hessen ist über Vertrags änderungen und das Vertragsende unverzüglich schriftlich zu informieren. ____________________________ ____________________________