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Krankenhausbegleitung abrechnen
Krankenhausbegleitung abrechnen
Für die medizinisch notwendige Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderung können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine formlose Bescheinigung ausstellen und rechnen hierzu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 ab.
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