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GENEHMIGUNG_Telemonitoring_bei_Herzinsuffizienz_TmHi_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_Telemonitoring_bei_Herzinsuffizienz_TmHi_Antrag.pdf
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V (QSV [...] Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung Telemonitoring Herzinsuffizienz Art der Tätigkeit1: Vertragsarzt in Einzelpraxis Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) MVZ Angestellter Arzt in Einzelpraxis/BAG BSNR [...] Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Rhythmusimplantat-Kontrolle in der vertragsärztlichen Versorgung ist ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, beigefügt
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Sicherstellung
Sicherstellung
Die KVH hat den Auftrag, die Gesundheit der Menschen in Hessen zu sichern. Wir setzen uns dafür ein, dass es flächendeckend niedergelassene Haus- und Fachärzte gibt. Die verschiedenen Teams der Abteilung Sicherstellung kümmern sich zum Beispiel um alles rund um die Niederlassung und Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten und beurteilen den regionalen Versorgungsbedarf.
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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.
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