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Patientendaten ohne eGK
Patientendaten ohne eGK
Arzt- und Psychotherapiepraxen können Patienten auch versorgen, wenn sie nicht in die Praxis kommen können und die Patientendaten in diesen Fällen erfassen, ohne die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulesen. Neu: Das Ersatzverfahren kann ab dem 1. Januar 2026 auch durchgeführt werden, wenn ein Versicherter, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die eGK nicht vorlegen und keine elektronische Ersatzbescheinigung übermitteln kann.
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FOERDERUNG_Start-gut_Arzt-in-Weiterbildung_Niederlassung_Auslegungsbestimmung_01112018.pdf
FOERDERUNG_Start-gut_Arzt-in-Weiterbildung_Niederlassung_Auslegungsbestimmung_01112018.pdf
Abteilung Qualitätsförderung - mittels des auf der Homepage bereitgestellten Antragsformulars zu stellen. b) Weiterbildungszeiten vor dem 01.01.2017 können rückwirkend angerechnet werden. III. Fördervo [...] mitteilen (wie z.B. Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Unterbrechung oder Änderung des Stellenumfangs der vertragsärztlichen Tätigkeit). SiRiLi, Kap. 6.4 Start gut! Auslegungsbestimmung Seite 3 von
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ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
Abteilung Qualitätsförderung - mittels des auf der Homepage bereitgestellten Antragsformulars zu stellen. b. Die Zusatzweiterbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, die erst nach dem [...] und Auszahlung der Förderung a. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erlässt gegenüber den Antragstellenden einen Bescheid zur Bewilligung oder zur Ablehnung des Antrags auf kostenfreie Teilnahme. b.
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GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Regelung_Anerkennung_Fallkonferenzen-und-Qualitaetszirkel.pdf
GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Regelung_Anerkennung_Fallkonferenzen-und-Qualitaetszirkel.pdf
zum Thema „chronische Schmerzen“, wobei mindestens einmal im Jahr Fälle behandelter Patienten vorzustellen sind. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen: a) mindestens zwei Teilnehmer müssen über [...] Teilnahme bestätigen. g) Unabhängigkeit: Die Inhalte der Fallkonferenzen müssen unabhängig von kommer- ziellen oder werbenden Interessen Dritter sein. h) Die Teilnahmebestätigungen müssen eindeutig erkennen lassen
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