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AUFBEWAHRUNGSFRISTEN_Dokumentation_Arzt_Psychotherapeut.pdf
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85 Abs. 3 StrlSchV Achtung: Aufbewahrung bei Kindern/ Jugendlichen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres (§ 28 Abs. 3 RöV) Überweisungsscheine 1 Jahr Nach § 7 Abs. 2 der 1. Ergänzung der Vereinbarung
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Hessen-GOP_2025-Q1.pdf
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Schema (Monat 0-2-6 bzw. 0-1-6) durch- zuführen. Eine nicht bis zum 17. Lebens- jahr abgeschlossene Impfung kann über das 17. Lebensjahr hinaus vervollständigt werden. Die fehlende/n Impfung/en der begonnenen [...] Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebens- jahr (Mindestdauer 40 Minuten) höchstens einmal im Kalenderjahr 65,00 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjah- res an (Mindestdauer 60 Minuten) [...] Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Mindestdauer 40 Minuten höchstens einmal im Kalenderjahr 61,50 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an Mindestdauer 60 Minuten höchstens
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EBM-AENDERUNGEN-01012024_DiGA_companion_patella_Beschluss_BA_703.pdf
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ition 01477 ist ausschließlich bei Versicherten ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 01477 ist im Behandlungsfall
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