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Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Ärztinnen und Ärzte können die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 Abschnitt 30.4 EBM für die ambulante extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) abrechnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patientender gesicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegt.
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Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie können die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung im Rahmen der Hybrid-DRG weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 abrechnen. Darüber hinaus gibt es weitere Anpassungen an der Leistung zu beachten.
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