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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
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GENEHMIGUNG_DIALYSE_Dokumentation_Meldung-an-Krankenkasse_Kontakt_16102018.pdf
GENEHMIGUNG_DIALYSE_Dokumentation_Meldung-an-Krankenkasse_Kontakt_16102018.pdf
Liste Krankenkassen Stand 29.05.2024 mit Logo Seite 1 von 3 Stand: 29.05.2024 I Kassenärztliche Vereinigung Hessen I Abteilung Qualitätssicherung I Dialyse Bitte entnehmen Sie aus dieser Liste die bet
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DMP_Patientenschulungen_Kontakt_Krankenkassen-Schulungsantraege.pdf
DMP_Patientenschulungen_Kontakt_Krankenkassen-Schulungsantraege.pdf
Kontaktdaten teilnehmende Krankenkassen Zentrale Stellen der Krankenkassen in Hessen für die Bearbeitung von Nach- und Wiederholungsschulungen der Disease- Management-Programme DM1, DM2, KHK und Asthma
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