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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.
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GENEHMIGUNG_HAUTKREBS-SCREENING_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_HAUTKREBS-SCREENING_Antrag.pdf
bzw. für den angegebenen angestellten Arzt Hautkrebs-Screening Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen des Hautkrebs-Screenings nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des [...] Präparates im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (EBM-Ziffer 19315) erfolgt. Seite 5 von 7 Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen des Hautkrebs-Screenings Dies ist auf dem Über [...] Frankfurt Seite 1 von 7 Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen des Hautkrebs-Screenings Qualitätssicherung Team 1 Susanne Scheurer Tel 069 24741-6523 Fax 069 24741-68819 qs.fb1.