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EBM-AENDERUNGEN-01012025_Beschluss_Hybrid-DRG_Uebergangsregelung_GOP_05311_BA_757.Si.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012025_Beschluss_Hybrid-DRG_Uebergangsregelung_GOP_05311_BA_757.Si.pdf
t im Einzelfall voraus. In diesem Zusammenhang ist die Zusatzangabe der Gebührenordnungsposition 88110 für die Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition 05311 erforderlich. Die Gebührenordnungsposition [...] Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3 unter Angabe der Gebührenordnungsposition 88110 berechnungsfähig. Die berechnungsfähige Gebührenordnungsposition des Abschnittes 31.4.3 richtet sich [...] position 31600 abweichend von der Leistungslegende und unter Angabe der Gebührenordnungsposition 88110 berechnungsfähig. Für nicht im Anhang 2 zum EBM aufgeführte OPS-Kodes entsprechend der Anlage 1 der
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
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Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie können die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung im Rahmen der Hybrid-DRG weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 abrechnen. Darüber hinaus gibt es weitere Anpassungen an der Leistung zu beachten.