Famulatur
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 595 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn sie ihre Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern ableisten.
Förderung beantragen
Medizinstudierende können bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen. Dabei ist der Zeitpunkt wichtig: Den Antrag reichen sie vor Aufnahme der Tätigkeit als Famulanten in der hessischen Vertragsarztpraxis gemeinsam mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
- Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
- Bestätigung der hessischen Vertragsarztpraxis, dass die Ableistung der Famulatur im Zeitraum von ... bis ... in der Praxis vereinbart wurde
Tipps zur Antragstellung gibt das Merkblatt zur Förderung der Famulatur.
Der Förderantrag muss vor der Aufnahme der Famulatur in der hessischen Vertragsarztpraxis bei der KV Hessen gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6der ÄApprO2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert und unterstützt gemeinsam mit den Partnern des Hessischen Gesundheitspaktes unter anderem die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Besonders bedeutend ist dabei die ärztliche Aus- und Weiterbildung. Die KVH fördert im Auftrag des Landes Medizinstudierende, die sich im Rahmen ihrer Famulatur für eine hausärztliche Vertragsarztpraxis gemäß § 73 Abs. 1a SGB V in einer ländlichen Region Hessens entscheiden. Basis dafür ist die Vereinbarung zur finanziellen Förderung von Famulatur-Abschnitten in hessischen Hausarztpraxen in den Jahren 2018 und 2019.
Ansprechpartner
Förderung Famulatur
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätsförderung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6695
Fax 069 24741-68843
foerderung.famulatur(at)kvhessen(.)de
Famulaturbörse
Über die Famulaturbörse der DEGAM können Medizinstudenten mit nur wenigen Klicks eine für sie passende Famulatur-Praxis finden. Sie sehen kompakt und übersichtlich, ob sie zum Beispiel ein eigenes Behandlungszimmer bekommen oder Unterkunft und Verpflegung inbegriffen sind.