Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
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Regelungen zur Förderung von Mitgliedern der KVH siehe Sicherstellungsrichtlinie.
Der Vertrag mit der Freien Arzt- und Medizinkasse (FAMK) regelt die ambulante ärztliche Versorgung insbesondere der Angehörigen der hessischen Berufsfeuerwehren und der hessischen Polizei, aber auch anderer beihilfeberechtigter Berufsgruppen. Mitglieder der KV können den Vertrag auf Wunsch einsehen.
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