Barrierefreiheit in der Praxis
Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, entsprechende Anforderungen und Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen und ihnen den Weg zur Praxis, aber auch die Mobilität innerhalb der Praxisräume, zu erleichtern. Das heißt für Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, Hindernisse und Barrieren bestmöglich zu reduzieren. Davon profitieren nicht nur Personen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen, sondern auch ältere Menschen und Eltern mit kleinen Kindern.
Bei Neubauten ist Barrierefreiheit vorgeschrieben. Wer eine Praxis neu eröffnet oder bestehende Räume baulich verändern möchte, sollte sich zunächst beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt erkundigen, was genau hinsichtlich der Barrierefreiheit zu beachten ist. Das Amt ist die zuständige Aufsichtsbehörde und entscheidet am Ende über die Genehmigung der baulichen Maßnahmen.
Gesundheitsamt kontaktieren: Sofern in einer Praxis ambulante Operationen durchgeführt werden, sollte zusätzlich das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden, um alle erforderlichen Auflagen beachten zu können. In der Liste der hessischen Gesundheitsämter finden Sie das für Sie zuständige Amt.
Weitere Vorschläge für die behindertengerechte Praxis liefert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Praxis finden: Handicap
Mit der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVH können Patientinnen und Patienten barrierearme Praxen finden. Sie zeigt beispielsweise an, ob es einen Aufzug oder Hinweisschilder in Brailleschrift für Sehbehinderte gibt. Dort können KVH-Mitglieder auch angeben, wenn ihre Praxis besonders gut für Menschen mit Handicap ausgestattet ist.
Ansprechpartner
Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de
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