Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Umstellung der TI-Verschlüsselungstechnologie

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben erneut auf ein Thema aufmerksam machen, das nun mit Riesenschritten auf die Praxen zukommt.

Es geht um die Umstellung der Verschlüsselungstechnologie für die Telematikinfrastruktur zum 1. Januar 2026. Und damit um die Frage, ob Sie in Ihren Praxen auch nach dem Jahreswechsel noch alle digitalen Anwendungen nutzen können.

Welche Komponenten sind betroffen? Alle, in denen verschlüsselt wird. Das sind in der Regel:

  • der elektronische Heilberufsausweis (eHBA),
  • SMC-B-Karten in den Lesegeräten,
  • die Konnektoren.

Bitte lassen Sie auch prüfen, ob ihre Terminals, das Primärsystem (PVS) und ihre KIM-Funktionalität ECC-ready sind.

Derzeit gibt es nach wie vor keine Veränderung des Stichtags 31.12.25, allen politischen Bemühungen der KBV zum Trotz. Diese hat dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) noch einmal eine Frist bis Mitte November gesetzt, um über die aus unserer Sicht dringende Verschiebung des Stichtages zu entscheiden. Derzeit müssen wir aber davon ausgehen, dass die bekannten Fristen gelten. Und damit ein kompletter Austausch für die Komponenten notwendig ist, die nur RSA-ready sind.

Was die Konnektoren und SMC-B-Karten angeht, sind Ihre Dienstleister vor Ort die richtigen Ansprechpartner. Zu einem Austausch gibt es keine Alternative, sollten ihre bisherigen Komponenten den neuen Standard ECC nicht gewährleisten können.

Komplizierter sieht es bei den eHBA aus. Denn entscheidend dabei ist nicht das aufgedruckte Ablaufdatum, sondern welcher Generation der Ausweis angehört bzw. welcher Chip eingebaut ist. Hier hilft gegebenenfalls nur der Austausch, für den Sie allerdings rund vier Wochen Vorlauf einplanen sollten. Derzeit häufen sich bei uns Meldungen, dass selbst diese Fristen nicht von allen Anbietern eingehalten werden können. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Dann bleibt Ihnen nur der Anbieterwechsel.

Zusätzlich problematisch wird es dann, wenn Sie seit Ausstellung Ihres alten (nur RSA-fähigen) eHBA umgezogen sind oder schlimmstenfalls sogar den Kammerbezirk gewechselt haben. Wenn dies auf Sie zutrifft, kann aktuell keine Kammer bestätigen, dass Sie Arzt oder Ärztin sind, da die hierfür notwendige Schnittstelle der Firma medisign GmbH noch nicht vollumfänglich funktioniert. Was können Sie tun? Auch hier bleibt Ihnen wahrscheinlich nur der Anbieterwechsel. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Homepage der Bundesärztekammer.

Wir möchten mit diesem Rundschreiben nicht ausdrücken, dass es die medisign GmbH bis zum 31.12.25 nicht schafft, die notwendigen Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz ihrer Komponenten zu schaffen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass es derzeit zahlreiche Nachrichten zu diesem Anbieter bei uns gibt.

Bleibt die Frist 31.12.25 bestehen, ist das ein harter Cut, denn ab dann erreichen Sie die gesamte TI nicht mehr, falls Ihre Komponenten nach wie vor auf RSA-Basis arbeiten. Fehlt Ihnen „nur“ der eHBA, können Sie nichts mehr qualifiziert signieren, also weder eAU noch eRezept.

Bitte nehmen Sie dieses Thema spätestens jetzt ernst, die Zeit drängt. Wir haben bereits im Sommer dieses Jahres per Rundschreiben und in der Oktober-Ausgabe von Auf den PUNKT. ausführlich darüber informiert. Die KV Hessen hat keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Fristen, die gematik, das BSI und die Anbieter der Komponenten.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 10.11.2025

An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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