Tonschwellen- und Sprachaudiometrie in derselben Sitzung abrechnen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

was wir im letzten Jahr bereits für HNO-Ärztinnen und -Ärzte erreichen konnten, gilt nun nach Verabschiedung des Honorarvertrags 2025 auch für Sie als Phoniater und Pädaudiologen.

Ab Quartal 2/2025 können Sie die Tonschwellen- und Sprachaudiometrie in derselben Sitzung abrechnen.

Bisher war es bekanntlich nicht möglich, die tonschwellenaudiometrische Untersuchung gemäß Gebührenordnungsposition (GOP) 20320 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) und die sprachaudiometrische Bestimmung nach GOP 20321 EBM in einer Sitzung abzurechnen, obwohl beide Leistungen in der Regel in engem zeitlichem Zusammenhang erbracht werden und dies aus medizinischer Sicht auch absolut sinnvoll ist. Dieses Problem, das sich vor allem auch auf die ohnehin schon schwierige Terminfindung mit den Patientinnen und Patienten in den Praxen negativ auswirkte, konnten wir nun im Rahmen der diesjährigen Honorarverhandlungen auch für Ihre Fachgruppe teilweise lösen: Mit der hessenspezifischen GOP 99141 ist es nunmehr möglich, die beiden genannten Leistungen im Rahmen einer Sitzung zu erbringen und abzurechnen.

Wenn Sie also beide Leistungen bei einer Versicherten beziehungsweise einem Versicherten in nur einer Sitzung erbringen, setzen Sie neben der GOP 20320 EBM die hessenspezifische GOP 99141 an. Diese GOP ist aktuell mit 8,00 Euro bewertet.

Das ist zwar etwas weniger als 50 Prozent der Bewertung der GOP 20321. Dafür sitzt die Patientin beziehungsweise der Patient aber auch schon im Audiometrieraum und es entfällt ggf. der zweite Termin am Behandlungstag oder im Rahmen eines Folgetermins. Wer das nicht möchte, kann ansonsten nach wie vor die 20321 in einer zweiten Sitzung am Behandlungstag oder an einem zweiten Termin im Behandlungsfall abrechnen. Niemand wird also schlechter gestellt.

Bitte achten Sie bei der Fertigstellung der Quartalsabrechnung für das 2. Quartal 2025 noch unbedingt darauf, die hessenspezifische GOP 99141 wie beschrieben zuzusetzen, damit Sie schon jetzt davon profitieren können.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihr

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 27.06.2025

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