Psychotherapie: Probatorik vor Richtlinientherapie
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über Veränderungen bei der Abrechnungsbearbeitung und -prüfung psychotherapeutischer Leistungen informieren.
Bisher wurde eine Prüfung bei Behandlungsfällen mit Richtlinientherapie vorgenommen, ob vor den abgerechneten Leistungen, eine probatorische Sitzung (GOP 30931, 35150 und 35163 bis 35169) erfolgte und abgerechnet wurde. Diese Prüfung, die teilweise zur Zurückstellung von Fällen führte, wird es nun bereits für das laufende Abrechnungsquartal nicht mehr geben.
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen ist die Probatorik ein mittlerweile höchst etabliertes Verfahren. Nach der PT-Reform im Jahr 2017 war eine solche Prüfung sicherlich notwendig, um Sie vor etwaigen Prüfanträgen der Krankenkassen zu schützen. Doch dies ist lange her und die Abrechnungsmodalitäten sind gelernt und etabliert. Zum anderen wäre damit unseres Erachtens eine entsprechende Prüfung eben wohl am ehesten eine Sache der Krankenkassen, wenn es denn überhaupt einer Prüfung bedarf.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der KVH mit Genehmigung zur Richtlinientherapie
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