Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Honorarvertrag geeint

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesen Tagen haben wir den Honorarvertrag für das Jahr 2023 unterschrieben. Nachdem wir uns im letzten Jahr mit den hessischen Krankenkassen nicht einigen konnten, musste das Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung angerufen werden.

Vor dem Schiedsamt konnte im September 2023 eine Einigung auf bestimmte Eckpunkte für den Honorarvertrag 2023 erzielt werden, wobei die Abstimmung und Ausarbeitung der Details so zeitintensiv war, dass der Vertrag erst vor wenigen Tagen unterzeichnet werden konnte. Auf Initiative des Schiedsamtsvorsitzenden wurden im letzten Jahr auch gleich Eckpunkte für das Jahr 2024 vereinbart.

Auch wenn beim Honorarvertrag 2024 die Details noch nicht final ausgehandelt sind, besteht doch in vielen Punkten Einigkeit mit den Krankenkassen, so dass sich für Sie in den Praxen überwiegend Planungssicherheit ergibt.

Was sind die wichtigsten Vertragsbestandteile und damit die wichtigsten Botschaften für Sie? Zum einen sieht die Einigung die Übernahme der Bundesvorgabe vor, was die Steigerung des Orientierungswertes (OW) angeht. Dieser steigt zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent auf dann 11,9339 Cent. Auch die anderen Bundesvorgaben, der sogenannte „Schieberegler“ zwischen den Veränderungsraten für Morbidität und Demografie und der Kassenwechslereffekt werden für Hessen - wie auf Bundesebene beschlossen - übernommen.

Eine hessische Besonderheit hingegen sind die Zuschläge bei operativen Eingriffen der Kategorien I-III der EBM-Kapitel 31.2 und 36.2 bei Kindern unter zwölf Jahren, die damit ab dem Jahr 2023 besonders gefördert werden. Hier konnten wir einen Zuschlag von 50 Prozent auf die EBM-Vergütung erreichen.

Zudem werden in Hessen nun die Wegegelder besser vergütet. Wir konnten an dieser Stelle eine Steigerung von rund 30 Prozent erreichen und damit den gestiegenen Betriebskosten bei Besuchsleistungen Rechnung tragen. Natürlich geht es hierbei auch darum, die Erbringung von Haus-, und Heimbesuchen oder Fahrten im Bereitschaftsdienst attraktiver zu gestalten. Zuletzt konnten wir – zumindest für das Jahr 2023 – einen weiteren Aufschlag auf die Pauschalen der fachärztlichen Grundversorgung erreichen. Insbesondere bei diesem Punkt haben sich die hessischen Krankenkassen lange schwergetan und bereits angekündigt, dass hierüber im Rahmen der Verhandlungen zum Honorarvertrag 2024 nochmal neu verhandelt werden muss. Veränderungen gibt es auch bei der Vergütung von Leistungen beim ambulanten Operieren (AOP) nach § 115b. Hier wurde im Schiedsamt festgelegt, dass die Vergütung in Hessen, die im Bundesvergleich seit Jahren besonders hoch ist, nicht mehr weiter angehoben wird, um sich so der Vergütung auf Bundesebene anzunähern. Förderungen des ambulanten Operierens, die auf Bundesebene festgelegt werden, kommen hingegen selbstverständlich auch weiter den hessischen Ärztinnen und Ärzten zugute.

Für die Honorarabrechnungen des Jahres 2023 bedeutet dies, dass es für die Quartale 1/2023 und 2/2023 Neuläufe geben wird und für 3/2023 im Nachgang zur Restzahlung eine Vergütung der neuen Förderleistungen erfolgt, die restlichen Vertragsbestandteile konnten schon umgesetzt werden. Bei der Bearbeitung der Honorarabrechnung 4/2023 konnten die Inhalte des geeinten Honorarvertrages komplett umgesetzt werden.

Für das Jahr 2024 ist der Vertrag wie geschildert noch nicht bis ins letzte Detail ausverhandelt, die Grundabsprachen an vielen Punkten stehen aber, so dass wir davon ausgehen, dass die geschilderten Eckpunkte mit Ausnahme des hessischen Aufschlags auf die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung auch für das Jahr 2024 gelten werden. Diejenigen von Ihnen, die mit dem Honorarvertrag auch einen generellen Honorarzuwachs erwarten, um beispielsweise die erhöhten Gehälter unserer medizinischen Fachangestellten zu kompensieren, müssen wir auf den Sommer und die dann anstehende Entscheidung des Bewertungsausschusses für das Jahr 2025 verweisen.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 13.03.2024

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