ÄBD: Einführung DEMIS-Meldeportal
Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie mit heutigem Rundschreiben darüber informieren, dass das Meldeportal DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) hessenweit auf allen Arztrechnern im ÄBD verknüpft wurde.
Damit einhergehend sind die Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) künftig über das DEMIS-Meldeportal zu übermitteln. Die bisherige Meldung in Papierform wird durch das elektronische Verfahren ersetzt.
Die folgenden Infektionskrankheiten sind laut dem IfSG meldepflichtig:
- Meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 IfSG
- Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern gemäß § 7 IfSG
Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen schneller und vollständiger beim jeweiligen Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um z.B. weitere Infektionen zu verhindern.
Wir bitten Sie daher, ab sofort alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten ausschließlich elektronisch über das bereitgestellte Portal zu melden.
Eine entsprechende Anleitung wird Ihnen im ÄBD zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
An alle im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte
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