Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

ÄBD: Einführung DEMIS-Meldeportal

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie mit heutigem Rundschreiben darüber informieren, dass das Meldeportal DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) hessenweit auf allen Arztrechnern im ÄBD verknüpft wurde.

Damit einhergehend sind die Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) künftig über das DEMIS-Meldeportal zu übermitteln. Die bisherige Meldung in Papierform wird durch das elektronische Verfahren ersetzt.

Die folgenden Infektionskrankheiten sind laut dem IfSG meldepflichtig:

  • Meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 IfSG
  • Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern gemäß § 7 IfSG

Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen schneller und vollständiger beim jeweiligen Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um z.B. weitere Infektionen zu verhindern.

Wir bitten Sie daher, ab sofort alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten ausschließlich elektronisch über das bereitgestellte Portal zu melden.

Eine entsprechende Anleitung wird Ihnen im ÄBD zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 

zuletzt aktualisiert am: 16.12.2025

An alle im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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