Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Videosprechstunde für Kinder und Jugendliche

Ab Fronleichnam, den 30. Mai 2024 bis einschließlich Sonntag, den 2. Juni 2024 macht die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erneut das zusätzliche Serviceangebot der Videosprechstunde im kinderärztlichen Bereitschaftsdienst (PBD).  Erkrankten Kindern und Jugendlichen kann so unkompliziert und ohne lange Anfahrtswege medizinisch geholfen werden.

Termine zur Videosprechstunde können über die bundesweite Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) 116117 vereinbart werden.

Eltern von akut erkrankten Kindern und Jugendlichen, die eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen möchten, rufen tagsüber zwischen 9 und 19 Uhr die Hotline 116117 an. Über ein Menü können sie dann die Videosprechstunde wählen und werden direkt an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Diese schätzen zunächst ein, ob die Beschwerden für eine Behandlung per Videosprechstunde geeignet sind, nehmen die Daten auf und vereinbaren einen Termin. Sollte im Vorgespräch festgestellt werden, dass eine körperliche Untersuchung des Kindes notwendig ist, werden die Familien an die nächstgelegene kinderärztliche Bereitschaftsdienstzentrale weiter verwiesen.

Für die Videosprechstunde werden ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon sowie eine E-Mail-Adresse benötigt.

Gesetzlich Versicherte sollten ihre Krankenkassenkarte griffbereit haben; privat Versicherte den Personalausweis der Eltern. In der Videosprechstunde werden die kleinen Patientinnen und Patienten von erfahrenen Kinderärztinnen und -ärzten per Video versorgt. Die diensthabenden Medizinerinnen und Mediziner können bei Bedarf allen Kassenpatientinnen und -patienten ein sogenanntes eRezept ausstellen.

Voraussetzung für eine Videosprechstunde ist, dass die Symptome per Video gut beurteilbar sind. Das gilt beispielsweise für Hautveränderungen, Beschwerden am Auge wie eine Bindehautentzündung, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall bei gutem Allgemeinzustand des Kindes, Insektenstiche und Zeckenbisse oder auch Erkältungsbeschwerden mit leichtem Fieber. Auch eine Beratung zur Medikamenteneinnahme ist möglich. Wichtig ist, dass der Allgemeinzustand des Kindes so stabil ist, dass eine körperliche Untersuchung nicht erforderlich ist.
Nicht für die Videosprechstunde geeignet sind akute Infekte mit anhaltend schlechtem Allgemeinzustand des Kindes, sehr hohes Fieber oder akute schwere Verletzungen. Ist eine körperliche Untersuchung des Kindes notwendig, finden Eltern die nächstgelegene (kinderärztliche) Bereitschaftsdienstpraxis inklusive Öffnungszeiten auch unter www.bereitschaftsdienst-hessen.de.

 

Weitere Informationen der KVH rund um die Videosprechstunde

zuletzt aktualisiert am: 23.05.2024

Ansprechpartner

Karl Matthias Roth

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6995
karl.roth(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Alexander Kowalski

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecher

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6996
alexander.kowalski(at)kvhessen(.)de

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