Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Formalismus in Reinkultur

In der letzten Woche hat das Bundessozialgericht (BSG) ein Urteil des Sozialgerichts in Marburg bestätigt, das zu einem Regress von fast 500.000 Euro für einen hessischen Kardiologen führt. Sein „Vergehen“: Er hatte Verordnungen gestempelt, anstatt sie, wie vorgeschrieben, zu unterschreiben.

Frank Dastych und Armin Beck, die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, erklärten dazu heute in Frankfurt:

„Es muss niemanden mehr verwundern, dass eine Niederlassung in der ambulanten Versorgung für junge Mediziner nicht mehr infrage kommt, wenn man auf das schaut, was letzte Woche mit dem Urteil des BSG seinen traurigen, zwischenzeitlichen Höhepunkt gefunden hat. Tollhaus und Absurdistan sind die Begriffe, die uns dazu am ehesten einfallen.

Richtig ist, dass der Kollege einen Fehler gemacht hat. Doch durch diesen Fehler ist kein finanzieller Schaden entstanden. Dieses Problem hätte sich – auf dem kleinen Dienstweg und unbürokratisch – lösen lassen können. Doch leider, und an dieser Stelle muss man das so hart sagen, beharren die hessischen Krankenkassen hier offenbar lieber auf einem völlig versorgungsfremden Formalismus, als die Existenz einer kardiologischen Praxis in Kauf zu nehmen. Denn diese ist durch diesen Regress massiv gefährdet.

Und damit sind wir bei der Dimension, die an dieser Stelle weit über diesen konkreten und höchst bedauerlichen Fall hinausweist: Der Frage nämlich, welche Verantwortung Krankenkassen für die Versorgung tragen? Denn die Rolle der Krankenkassen muss doch sein, Versorgung zu ermöglichen und nicht sie durch Regelungen, Anfragen ohne Ende und Prüforgien im Ergebnis und konkreten Fall zu ersticken. Wer schützt denn hier wen vor wem? Werden die Versicherten vor einem vermeintlichen Missbrauch ihrer Gelder geschützt? Oder führt dieser Schutz nicht am Ende dazu, dass weniger Versorgung stattfindet? Sicher, formal ist alles nach dem Buchstaben des Gesetzes abgelaufen. Doch wenn diese Regelungen zu solch falschen Ergebnissen führen, dann sind nicht nur diese Regelungen falsch und zu ändern, sondern auch die, die auf ihre Einhaltung pochen, auf einem gefährlichen Irrweg.“

zuletzt aktualisiert am: 10.09.2025

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