Ein Affront gegen die ambulante Versorgung
KVH kritisiert Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch den Bundestag scharf
Mit dem Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes setzt der Deutsche Bundestag nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ein fatales Signal für die ambulante Versorgung. Während Krankenhäuser, Apotheken und die Pharmaindustrie von den Sparmaßnahmen weitgehend ausgenommen bleiben oder sogar zusätzlich profitieren, wird erneut bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gespart. Die KVH warnt vor gravierenden Folgen für die wohnortnahe Versorgung.
„Wer sich unter diesen politischen Rahmenbedingungen heute noch als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut niederlässt, braucht mehr Idealismus als wirtschaftliche Vernunft“, erklären die KVH-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Armin Beck.
„Offenbar ist eine flächendeckende ambulante Versorgung politisch gar nicht mehr gewollt. Stattdessen wird den Menschen das Märchen erzählt, Krankenhäuser und Apotheken könnten die Leistungen der Praxen übernehmen. Das entspricht weder der Realität noch verbessert es die Versorgung.“
Besonders unverständlich sei, dass ausgerechnet Apotheken mit zusätzlichen Milliardenbeträgen bedacht würden, ohne dass damit ein entsprechender medizinischer Nutzen verbunden sei. Gleichzeitig werde bei den Praxen gekürzt – obwohl sie rund 97 Prozent aller Behandlungen gesetzlich Versicherter übernehmen und dabei lediglich 17 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen verursachen.
„Wer den leistungsfähigsten und zugleich wirtschaftlichsten Versorgungsbereich schwächt, spart nicht – er verlagert die Probleme in die Zukunft. Was heute bei den Praxen gestrichen wird, bezahlen morgen die Patientinnen und Patienten mit längeren Wartezeiten, weniger Sprechstunden und weiteren Wegen zum Arzt“, so Dastych und Beck.
Die KVH spricht von einem tiefgreifend gestörten Verhältnis der Gesundheitspolitik zur ambulanten Versorgung. Betroffen seien dabei längst nicht nur die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sowie das Bundesgesundheitsministerium. „Auch die Änderungsanträge der übrigen etablierten Parteien – einschließlich der SED-Nachfolgepartei – zeigen, dass die Bedeutung der ambulanten Versorgung uns insbesondere der gebietsfachärztlichen Versorgung vielfach massiv verkannt wird. Wer die Anträge betrachtet, erkennt unschwer, dass es parteiübergreifend an einem grundlegenden Verständnis für die Leistungsfähigkeit und die unverzichtbare Rolle der ambulanten Versorgung fehlt“, erklären Dastych und Beck.
Betroffen sei die gesamte vertragsärztliche Versorgung – von Haus- und Kinderärzten bis hin zu den fachärztlichen Praxen.
„Wer die ambulante Versorgung weiter ausbluten lässt, schafft am Ende eine echte Zwei-Klassen-Medizin. Fachärztliche Versorgung wird dann zunehmend nur noch für diejenigen verfügbar sein, die sie selbst bezahlen können.“
Nach Einschätzung der KVH wurde unter dem Deckmantel einer Reform in kürzester Zeit ein beispielloses Spargesetz verabschiedet, ohne die ärztliche Selbstverwaltung angemessen einzubeziehen. Die Leidtragenden seien nicht die Praxen allein, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten. „Wer an der ambulanten Versorgung spart, spart an der falschen Stelle – und zahlt am Ende doppelt.“
Ansprechpartner
Karl Matthias Roth
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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Alexander Kowalski
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecher
Europa-Allee 90
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© Judith Scherer