Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Neue Versicherteninformation

Bluttest auf Trisomien

Versicherteninformation: Bluttest auf Trisomien

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Versicherteninformation für die ärztliche Beratung zur Durchführung der Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken als Anlage 8 der Mutterschaftsrichtlinie (Mu-RL) aufzunehmen.

Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es unter anderem die Schwangeren umfassend zum NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 zu beraten wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der Versicherteninformation. Zur Unterstützung ist die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien - Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ zu verwenden.

Bestellmöglichkeit und Webversion

Aufgrund der hohen Nachfrage können Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Versicherteninformation seit dem 15. Juli 2022 entweder bei der Rieco Gruppe im Webshop oder per Fax über den Bestellschein bestellen (vormals über die KVH). Die aktuelle Webversion kann jederzeit auf der Internetseite des G-BA eingesehen werden.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stellt darüber hinaus eine allgemeine Versicherteninformation mit generellen Informationen zu den in Deutschland angebotenen Untersuchungen zur Pränataldiagnostik bereit.

Hintergrund

Bereits 2019 hatte der G-BA beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Mit Beschluss vom 19. August 2021 wurde die Versicherteninformation als Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) aufgenommen. 

Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzbezeichnung medizinische Genetik können ab 1. Juli 2022 für die Beratung vor Durchführung des NIPT und für die Beratung nach positivem Testergebnis die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen.

 

zuletzt aktualisiert am: 29.08.2023

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Abrechnung

Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zu nicht-invasiven Pränataltest.

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