Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Belegarzt werden

Anträge für niedergelassene und angestellte Vertragsärztinnen und -ärzte in Hessen

Krankenhaus: als Vertragsarzt in der Klinik

Als Vertragsärztin oder -arzt zusätzlich im Krankenhaus arbeiten? Das ist möglich, wenn diese sogenannte belegärztliche Tätigkeit vorab durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) genehmigt wird.

Leider kann die Genehmigung aus rechtlichen Gründen nicht rückwirkend erteilt werden.

Voraussetzung für die Belegarzttätigkeit

Das Krankenhaus

•    ist in der aktuellen Fassung des Krankenhausplans Hessen ausgewiesen.
•    hält die Fachrichtung der Vertragsärztin beziehungsweise des Vertragsarztes als Belegabteilung vor.
•    ist von der Praxis und vom Wohnsitz Vertragsärztin oder des Vertragsarztes innerhalb von 30 Minuten erreichbar.

Genehmigung erhalten: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die belegärztlich für ein Krankenhaus arbeiten möchten, stellen bei der KVH den Antrag Belegarzt für Niedergelassene, angestellte Ärzte den Antrag Belegarzt für Angestellte.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Bundesmantelvertrag Ärzte (Abschnitt 10) geregelt.

zuletzt aktualisiert am: 15.03.2023

Ansprechpartner

Bedarfsprüfung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7444
Fax 069 24741-68804
bedarfspruefung(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen