Lächelnde Therapeutin mit Patientin © Adobe Stock (WavebreakmediaMicro)

Schwer psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten erhalten zukünftig koordinierte Hilfe durch Netzverbünde. Ziel ist es, alle für die Versorgung im Einzelfall benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen.

KSV-Psych: Vernetzte Versorgung schwer psychisch Erkrankter

Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Versorgungsprogramm auf den Weg gebracht. Die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL) verfolgt das Ziel, die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen zu verbessern.

Dabei soll eine berufsgruppen- und sektorenübergreifende Versorgung gewährleistet werden. Dies funktioniert durch eine aufeinander abgestimmte und vernetzte wohnortnahe Betreuung sowie eine zeitnahe Diagnostik- und Therapiemöglichkeit und eine bedarfsgerechte Behandlung. Alle für die Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigten Gesundheitsberufe sollen ein Netzwerk bilden.

Die Richtlinie sieht vor, dass sich an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer einer Region zu einem Netzverbund zusammenschließen. In enger Kooperation mit Kliniken und qualifizierten Gesundheitsberufen wie Ergotherapie und Soziotherapie sollen sie künftig die Behandlung übernehmen und passgenaue Versorgungsangebote für psychisch schwer kranke Menschen bereitstellen.

Die Bezugs- und Koordinationspersonen übernehmen besondere Aufgaben.

Zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten in dem Programm sind die Bezugsärztinnen oder -ärzte und Bezugspsychotherapeutinnen oder -psychotherapeuten des Netzverbundes. Sie koordinieren die Therapie in enger Abstimmung mit den anderen beteiligten Gesundheitsberufen.

Grundlage dafür ist der patientenindividuelle Behandlungsplan, den im Anschluss an die ärztliche Differentialdiagnostik alle an der jeweiligen Versorgung Beteiligten aufstellen und im Verlauf gegebenenfalls anpassen.

Eine jeweils koordinierende Person unterstützt Erkrankte und entlastet die beteiligten Gesundheitsberufe organisatorisch.

Die Leistungen zur KSV-Psych-RL wurden in einen neuen Abschnitt 37.5 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sie seit dem 1. Oktober 2022 abrechnen.

Eine Genehmigung erhalten

Seit dem ersten Oktober 2022 ist es möglich, eine Genehmigung zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-RL zu beantragen.

So gehen Sie vor

Bereits genehmigte Netzverbünde in Hessen

NetzverbundAnsprechpartner & ErreichbarkeitTelefon & E-MailInfos zum Netzverbund

Netzverbund Nord- und Mittelhessen

IVP Networks GmbH

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Tel. 040-607722277

NoMiHe(at)ksvpsych(.)de

Alle relevanten Informationen zum Netzverbund sowie die kooperierenden Praxen und Kliniken entnehmen Sie bitte dem Factsheet.
 
Netzverbund SüdhessenIVP Networks GmbH Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Tel. 040-607722277 

suedhessen(at)ksvpsych(.)de 

Alle relevanten Informationen zum Netzverbund sowie den kooperierenden Praxen und Kliniken entnehmen Sie bitte dem Factsheet.

Das Leistungsangebot der Netzverbünde richtet sich nach der KSVPsych-Richtlinie. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner der Netzverbünde.

zuletzt aktualisiert am: 13.02.2024

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