Strahlentherapie
Die Strahlentherapie ist eine Behandlungsform mit ionisierenden Strahlen, die vor allem bei bösartigen Tumoren eingesetzt wird.
Neu zum 1. Januar für Genehmigungsinhaber
Zum 1. Januar 2021 können Genehmigungsinhaber des Leistungsspektrums der Strahlentherapie neue Leistungen aus dem Kapitel 25 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erbringen und abrechnen. Weitere Informationen zur Abrechnung hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) für ihre Mitglieder zusammengefasst.
Um die Leistungen der Strahlentherapie aus Kapitel 25 abzurechnen, benötigen Ärzte eine Genehmigung der KVH. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich. Ärzte, die bereits eine Genehmigung für die Strahlentherapie haben, müssen keinen neuen Antrag stellen und können die neuen Leistungen aus Kapitel 25 automatisch abrechnen.
Fachärzte für Strahlentherapie mit der erforderlichen Fachkunde nach § 47 StrlSchV.
Ärzte, die nicht berechtigt sind, die Facharztbezeichnung „Facharzt für Strahlentherapie“ zu führen, müssen für die Nahbestrahlungs-, Weichteil-, Orthovolt- und Brachytherapie zusätzlich zur Fachkunde nach § 47 StrlSchV ihre jeweilige fachliche Befähigung in einem Kolloquium nachweisen und dies durch ausreichende Zeugnisse belegen.
Zur Strahlentherapie müssen apparative Voraussetzungen erfüllt werden. Einzelheiten dazu regelt § 12 in Verbindung mit der Anlage II der Vereinbarung für Strahlendiagnostik und -therapie.
Darüber hinaus:
- Anzeigebestätigung der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium)
- Sachverständigen-Prüfbericht
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Strahlentherapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de