Sozialpädiatrie
In der Sozialpädiatrie werden Kinder und Jugendliche versorgt, deren gesundheitliche, psychische, geistige und soziale Entwicklung langfristig beeinträchtigt ist.
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden entsprechend dem Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ der Bundesärztekammer
oder
- ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten – auch im Rahmen der Weiterbildungszeit – in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einer interdisziplinären Frühförderstelle.
Vorhalten mindestens folgender Kooperationen:
- Logopädie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Sozialpädiatrisches Zentrum
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Gebührenordnungsposition (GOP) 04356 – Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung – als Leistung für gesetzlich Versicherte abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
- Abschnitt 4.2.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde & Elena Schleining
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de