Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Bei der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) werden feine Schichten der Hornhautoberfläche mit dem Excimer-Laser abgetragen, um oberflächliche Störungen wie Hornhautnarben oder eine rezidivierende Hornhauterosio zu beseitigen.
Fachärzte für Augenheilkunde.
Antragsteller müssen
- zehn phototherapeutische Keratektomien mit dem Excimer-Laser selbstständig durchgeführt haben oder
- zehn Eingriffe mit dem Excimer-Laser selbstständig durchgeführt und an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Thema PTK teilgenommen haben
Zur phototherapeutischen Keratektomie müssen apparative Voraussetzungen erfüllt werden, Einzelheiten regelt § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung PTK.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie phototherapeutische Keratektomie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Anforderung an die ärztliche Dokumentation, siehe § 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung PTK.
Die ärztliche Dokumentation wird nach § 7 der Qualitätssicherungsvereinbarung PTK geprüft.
Die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach § 7 ist bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie (Qualitätssicherungsvereinbarung PTK)
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Stefanie Gilmer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Natascha Beyer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de