Nuklearmedizin
Die Nuklearmedizin verwendet radioaktive Substanzen zur Diagnostik und Therapie.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Nuklearmedizin als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
                                        Kassenärztliche Vereinigung Hessen
                                        Qualitätssicherung Team 2
                                        
                                    
                                        Europa-Allee 90
                                        60486  Frankfurt am Main
                                    
                                            
                                                Tel 069 24741-7300
                                            
                                            
                                                Fax 069 24741-68832
                                            
                                            
                                                qs.radiologie(at)kvhessen(.)de
                                            
                                            
                                        
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