Nekrosenabtragung am diabetischen Fuß
Bei der Behandlung werden Nekrosen am diabetischen Fuß abgetragen.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Behandlung des diabetischen Fußes als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Karolin Rückert-Bertsch
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6622
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Zeynep Sever
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6572
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Florian Hehl
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de