Molekulargenetik
Die Molekulargenetik befasst sich mit den Zusammenhängen von Vererbung und den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Gene.
eDokumentation
Neu ab 1. Oktober 2020: Für die eDokumentation gibt es ab diesem Zeitpunkt eine neue Erfassungsmaske, die dann unter dem Menüpunkt eDokumentationen im KV-SafeNet*-Portal zu finden ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat dafür eine Anleitung erstellt.
Ermächtigte Fachwissenschaftler sowie Fachärzte
- für Humangenetik
- für Laboratoriumsmedizin
- mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
Nachweis organisatorischer Voraussetzungen (siehe § 4 Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Molekulargenetik als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
- Erfüllung der Anforderungen an die ärztliche Dokumentation
(siehe § 7 Abs. 2 Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
- Erstellung einer betriebsstättenbezogenen Jahresstatistik und Übermittlung an die Datenannahmestelle (e-Doku) (siehe § 8 Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
Gegebenenfalls anlassbezogene Stichprobenprüfungen bei Auffälligkeiten in der Jahresstatistik. Einhelheiten regelt § 10 Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik.
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Karola Reichert
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de