Kernspintomographie
Die Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie) ist ein Schnittbildverfahren mit dem Einsatz von Magnetfeldern und Radiowellen zur Darstellung des menschlichen Körpers.
Fachärzte für
- Radiologie
- Nuklearmedizin
Allgemeine Kernspintomographie (nach § 4 Kernspintomographie-Vereinbarung)
- Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung folgender kernspintomographischer Untersuchungen unter Anleitung*:
- Diagnostische Radiologie (1.000 Untersuchungen Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken)
- Kinderradiologie (200 Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns und des Rückenmarks)
- Neuroradiologie (1.000 Untersuchungen des Schädels und Spinalkanals)
- Nuklearmedizin (500 Untersuchungen).
- Mindestens 24 Monate ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung (zwölf Monate ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung* können angerechnet werden).
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium; diese müssen Sie nicht nachweisen, wenn Sie eine Weiterbildung in einem Fachgebiet haben, mit dem die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Kernspintomographie-Vereinbarungerfüllt werden.
Kernspintomographie der Mamma (nach § 4a Kernspintomographie-Vereinbarung)
- Erfüllung der in § 4a Kernspintomographie-Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet Diagnostische Radiologie.
- Erfüllung der fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Röntgenmammographie und Mammasonographie (gemäß den Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie) sowie zur Ultraschall-Vereinbarung (gemäß § 135 Abs. 2 SGB V).
- Selbstständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma bei mindestens 200 Patienten mit mindestens 50 Prozent histologisch gesicherten Befunden unter Anleitung*.
- erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium
* eines für die Weiterbildung in der Kernspintomographie befugten Arztes.
Zur Kernspintomographie müssen apparative Voraussetzungen erfüllt werden (siehe § 5 in Verbindung mit Anlage I Kernspintomographie-Vereinbarung).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Kernspintomographie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Anforderungen an die bildliche und schriftliche Dokumentation. Einzelheiten regeln die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien für die Kernspintomographie.
- Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):
Jährlich werden vier Prozent der abrechnenden Ärzte geprüft, zwölf Fälle werden kontrolliert.
- Frequenzregelung:
Für die Magnetresonanztomographie der Mamma werden jährlich 50 Fälle geprüft.
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätsbeurteilung in der Kernspintomographie (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie)
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de