Dünndarm-Kapselendoskopie
Die Dünndarm-Kapselendoskopie ist ein bildgebendes Verfahren, das Aufschluss über den Zustand der Schleimhaut im Verdauungstrakt gibt. Der Patient verschluckt eine Kamerakapsel (Pill-Cam). Auf ihrem Weg durch den Magen-Darm-Kanal nimmt diese automatisiert Bilder der Schleimhaut auf und sendet sie nach außen an einen tragbaren Datenrekorder. Später können die Bilder auf krankhafte Veränderungen hin beurteilt werden.
Fachärzte für
- Innere Medizin mit Schwerpunkt „Gastroenterologie“
- Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Gastroenterologie“
- Innerhalb eines Jahres vor Antragstellung:
selbstständige Indikationsstellung und Applikation von fünf Kapseln zur Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchung, gegebenenfalls unter Anleitung
- für die Applikation:
Nachweis über die Erfahrung in der Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien durch selbstständig durchgeführte Auswertungen unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes oder Nachweis über die Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Kapselendoskopiekurses
- für die Auswertung:
Nachweis der selbstständig durchgeführten Auswertung von mindestens 25 Dünndarm-Kapselendoskopien unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes.
Zur Dünndarm-Kapselendoskopie müssen apparative und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden (siehe §§ 4 und 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Dünndarm-Kapselendoskopie).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Dünndarm-Kapselendoskopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
- Anforderungen an die schriftliche und bildliche Dokumentation (Einzelheiten regelt § 7 der QSV Dünndarm-Kapselendoskopie).
- Die Früherkennungs-Koloskopie muss im KV-SafeNet*-Portal online dokumentiert werden.
- Elektronische Dokumentation:
zusammenfassende Jahresstatistik mit detaillierten aggregierten Daten zu sämtlichen Interventionen (Erst- und Wiederholungsuntersuchung), zu führen vom applizierenden Arzt
- Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):
Wenn sich aus der Jahresstatistik Hinweise auf mögliche Qualitätsdefizite ergeben, kann die KVH stichprobenhaft prüfen.
- Frequenzregelung:
jährlich muss die Auswertung von zehn Untersuchungen, gegebenenfalls auch außerhalb der vertragsärztlichen Tätigkeit, nachgewiesen werden.
- Benchmarkberichte:
jährliche Berichte an abrechnende Ärzte und die Qualitätssicherungskommissionen
- Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V für die Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie).
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Antje Andres
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de