Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die DMP-Patientenschulung brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

DMP-Schulung für Patienten

Chronisch kranke Menschen sollen so gut wie möglich mit ihrer Erkrankung leben können. Wer Disease-Management-Programme (DMP) in der Praxis anbietet, hat die Möglichkeit, seine DMP-Patienten von qualifiziertem Personal schulen zu lassen. Denn gute Aufklärung erleichtert es Patienten, ihre Behandlung zu verstehen und aktiv mitzubestimmen.

DMP-Schulungen per Videosprechstunde

Die mit den Krankenkassen/-verbänden in Hessen abgestimmte Regelung, dass Schulungen per Videosprechstunde durchgeführt werden konnten, ist zum 31. März 2022 ausgelaufen. Eine Abrechnung seit dem 1. April 2022 ist nur für Schulungen möglich, die in Präsenz stattfinden.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Versicherte wieder verpflichtet, an den für sie empfohlenen Schulungen teilzunehmen, da sie sonst Gefahr laufen, aus dem DMP ausgeschrieben zu werden.

 

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie DMP-Schulungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten und am Disease-Management-Programm (DMP) der KVH teilnehmen, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag: Ein Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis (entsprechendes Schulungszertifikat) an das Team  Mitgliederservice Sonderverträge reicht aus. Für die Schulungen im DMP Asthma sowie im DMP COPD ist zusätzlich das Zertifikat der Medizinischen Fachangestellten erforderlich. Danach erhalten sie die Genehmigung zur Abrechnung der Schulung und können DMP-Schulungsunterlagen bestellen.

zuletzt aktualisiert am: 30.09.2022

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Mitgliederservice Sonderverträge

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de

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