Botoxtherapie
Das Nervengift Botulinumtoxin Typ A (BTX-A) wird unter anderem eingesetzt, um überaktive Blasen zu therapieren.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Botoxtherapie bei Blasenfunktionsstörung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag mit Unterschrift bei der KVH: Ein unterschriebenes Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis an das Team Antragsverfahren reicht aus. Bei Angestellten ist der Antrag vom Ansteller zu unterschreiben. Sie können auch das im Downloadbereich eingestellte Antragsformular verwenden. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Jutta Renz
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
Tel 069 24741-6359
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Christiane Stindt
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
Tel 069 24741-6569
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de