Botoxtherapie
Das Nervengift Botulinumtoxin Typ A (BTX-A) wird unter anderem eingesetzt, um überaktive Blasen zu therapieren.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Botoxtherapie bei Blasenfunktionsstörung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag bei der KVH: Ein Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis an das Team Antragsverfahren reicht aus. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Antragsverfahren
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de