Coronavirus in 3D gerendert © Romolo Tavani

Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) konnten auch Nicht-Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ihre Corona-Tests über die KVH abrechnen. Das gilt zum Beispiel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Apotheken oder Reha-Einrichtungen. Die TestV endete zum 28. Februar 2023, danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen.

Corona-Tests abrechnen für Nicht-Mitglieder

Im Rahmen der TestV konnten nicht nur Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Labore Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen, sondern auch KVH-Nicht-Mitglieder wie

  • der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD),
  • Privatarztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Apotheken
  • Rettungs- und Hilfsorganisationen

Die TestV endete zum 28. Februar 2023. Danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr neu abrechnen. Sie können nur noch Korrekturen an bereits abgerechneten Leistungen durchführen.

Korrekturen an der Abrechnung mit der KVH vornehmen

Bitte beachten Sie die Anleitungen weiter unten hinsichtlich Korrekturen

Ansprechpartner

Internetdienste

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

internetdienste(at)kvhessen(.)de

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