Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist oder die dies wünschen, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.

Notfalldatenmanagement abrechnen

Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) dokumentieren Ärztinnen und Ärzte Diagnosen, Informationen und Medikation auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die im Notfall für die Versorgung der Patientin oder des Patienten wichtig sein können.

Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der eGK gibt es drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit Einführung der Leistungen 2018 hat der Bewertungsausschuss die Vorgaben aus dem E-Health-Gesetz umgesetzt.

Das NFDM können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) über die Telematikinfrastruktur (TI) mit von der gematik zugelassenen Produkten nutzen.     

zuletzt aktualisiert am: 02.01.2026

TI-Anwendungen abrechnen

Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.

 

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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