Notfalldatenmanagement abrechnen
Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) dokumentieren Ärzte Diagnosen, Informationen und Medikation auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die im Notfall für die Versorgung des Patienten wichtig sein können.
Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der eGK gibt es drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit Einführung der Leistungen 2018 hat der Bewertungsausschuss die Vorgaben aus dem E-Health-Gesetz umgesetzt.
Das NFDM können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) über die Telematikinfrastruktur (TI) mit von der gematik zugelassenen Produkten nutzen.
Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01640 | Anlage des Notfalldatensatzes Nur berechnungsfähig, wenn noch kein Notfalldatensatz
Einwilligung des Patienten einholen, einmal im Krankheitsfall | 9,01 Euro*
|
01641 | Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes Wird von der KVH automatisch zugesetzt einmal im Behandlungsfall | 0,45 Euro* (4 Punkte) |
01642 | Löschen des Notfalldatensatzes Auf Wunsch des Patienten
einmal im Behandlungsfall | 0,11 Euro* (1 Punkt) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)
TI-Anwendungen abrechnen
Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt