Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Oktober 2023

Xevudy: Beobachtung abrechnen

Seit dem 1. Oktober 2023 können Ärztinnen und Ärzte die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit bestätigter COVID-19-Erkrankung unter intravenöser Infusiontherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Handelsname: Xevudy®) nach der GOP 01546 abrechnen. Die neue GOP wird in den Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.

Die neue GOP 01546 ist 56,42 Euro (491 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2023 ist 11,4915 Cent. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.

Folgende Fachgruppen können die neue GOP 01546 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin

Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit bestätigter COVID-19 Erkrankung mit Sotrovimab gelten besondere organisatorische und hygienische Bedingungen in der Arztpraxis die erfüllt sein müssen.

Sotrovimab (Handelsname: Xevudy®) ist ein monoklonaler Antikörper zur Behandlung von COVID-19 den sie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 Kilogramm Körpergewicht, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, abrechnen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt die Anwendung von Xevudy® aufgrund einer reduzierten beziehungsweise fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten derzeit nur eingeschränkt. Sie können Xevudy® über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken beziehen. Die Kosten für das Medikament übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.

Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung

01546

Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter Behandlung mit monoklonalen Antikörpern gegen SARS-CoV-2

Obligater Leistungsinhalt

  • Beobachtung und Betreuung eines Patienten mit bestätigter COVID-19- Erkrankung unter intravenöser Infusionstherapie mit Sotrovimab gemäß aktuell gültiger Fachinformation,
  • Unterbringung des Patienten in einem separaten Bereich,
  • Dauer mindestens 90 Minuten

56,42 Euro*
(491 Punkte)
 

* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

 

zuletzt aktualisiert am: 16.10.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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