Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Oktober 2023

Stereotaktische Radiochirurgie (SRS) abrechnen

Seit dem 1. Oktober 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie oder Neurochirurgie neue Leistungen für die einzeitige stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen und bei Hirnmetastasen abrechnen. Dazu wurden die drei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 25322, 25323 und 25348 in Abschnitt 25.3 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.  

Die SRS können sie nur bei den in § 2 der Nr. 40 bzw. Nr. 41 der Anlage I  der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (MVV-RL) festgelegten Indikationen erbringen.

Neue Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

25322

Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) mit Linearbeschleuniger

oder

  • Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen

für das erste Zielvolumen,

einmal im Krankheitsfall

 

1251,88 Euro* (10894 Punkte)

25323

Zuschlag zur GOP 25322 für die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) von mehr als einem Zielvolumen

je weiterem Zielvolumen

312,91 Euro* (2723 Punkte)

25348

Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der GOP 25322

Obligater Leistungsinhalt

  • Ärztliche Definition der Zielvolumina und der Risikobereiche
  • Physikalische Bestrahlungsplanung
  • Autorisierung des Bestrahlungsplans

einmal im Krankheitsfall

3651,19 Euro* (31773 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

GOP 25322, 25323 und 25348 abrechnen

Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie oder Neurochirurgie rechnen die GOP 25322 für die Bestrahlung des ersten Zielvolumens ab. Jede Metastase beziehungsweise jedes Vestibularisschwannom stellt dabei grundsätzlich ein eigenes Zielvolumen dar.

Für jedes weitere Zielvolumen können sie die GOP 25323 ansetzen. Die GOP 25323 können sie auch für mehr als drei Zielvolumina je Bestrahlungssitzung abrechnen.

Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, können sie die GOP 25322 erneut im selben Krankheitsfall für das erste Zielvolumen abrechnen.

Die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist fakultativer Leistungsinhalt der GOP 25322, sie können sie daher nicht separat abrechnen.  

Die GOP 25322 können sie auch bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen abrechnen, dies setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit voraus. Die Begründung geben sie im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.

Die GOP 25348 rechnen sie für die Bestrahlungsplanung für die SRS ab. Die Berechnung der GOP 25348 setzt das Vorliegen eines Bestrahlungsplanungs-CT und/oder -MRT voraus. Im Zusammenhang mit der GOP 25348 können sie für dasselbe Zielvolumen jeweils die GOP 34360 und 34460 abrechnen.

Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, so können sie die GOP 25348 erneut im selben Krankheitsfall abrechnen. 

Die Bestrahlungsplanung für die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist fakultativer Leistungsinhalt der GOP 25348, sie können sie daher nicht separat abrechnen.  

Die GOP 25340, 25341 und 25342 (Bestrahlungsplanung für die perkutane Bestrahlung mit/ohne Rechnerunterstützung) können sie im Zeitraum der letzten drei Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals nicht abrechnen, wenn sie bereits die GOP 25348 für dasselbe Zielvolumen in derselben Arztpraxis abgerechnet haben.

Genehmigung erhalten

Um die SRS (GOP 25322, 25323 und 25348) abzurechnen, benötigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie oder Neurochirurgie eine Genehmigung für Strahlentherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

SRS kennen

Die einzeitige SRS ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60- Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. Ziel ist das Erreichen einer langdauernden Tumorkontrolle bei minimalen Nebenwirkungen.

zuletzt aktualisiert am: 20.10.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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