Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen April 2026

Labor: Neugeborenen-Screening, Tuberkulose-Untersuchung und Transportkosten

Ab dem 1. April 2026 wird die Vergütung für die Laboruntersuchung im erweiterten Neugeborenen-Screening nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01724 erhöht. Daneben wird die Laboruntersuchung auf Tuberkulose (GOP 32670) erweitert und eine Folgeanpassung zu den Transportkosten im Labor vorgenommen.

Labor: Erweitertes Neugeborenen-Screening (GOP 01724) höher vergütet

Die Vergütung für die Laboruntersuchung auf Zielkrankheiten im erweiterten Neugeborenen-Screening nach der GOP 01724 wird auf 46,50 Euro (365 Punkte) erhöht; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2026 beträgt 12,7404 Cent.

Hintergrund: Das erweiterte Neugeborenen-Screening in der Kinder-Richtlinie wurde 2025 um vier Zielerkrankungen erweitert. Dabei handelt es sich um die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Da dieses Screening einen höheren Untersuchungsaufwand erfordert, wird jetzt die Bewertung der GOP 01724 erhöht.

Labor: GOP 32670 für Tuberkulose-Untersuchung erweitert

Ärztinnen und Ärzte können die GOP 32670 für die Laboruntersuchung zum Ausschluss einer latenten oder aktivenTuberkulose als Alternative zur Bestimmung der Freisetzung von Interferon-gamma mittels IGRA-Tests (z. B. QuantiFERON) neu auch für die Freisetzung von IP-10 (Interferon-gamma-induziertesProtein 10) abrechnen. Insbesondere bei Kindern oder immungeschwächten Patientinnen und Patientenzeigt die Bestimmung der Freisetzung von IP-10 eine höhere Sensitivität.

Die GOP 32670 für die quantitative Bestimmung einer in-vitro-Freisetzung von Interferon-gamma nach ex-vivo-Stimulation mit Antigenen des Mycobacterium tuberculosis Complex wird damit an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Labor: Folgeanpassung zu Transportkosten

Ärztinnen und Ärzte können neu die GOP 01437 (Grundpauschale für Auftragsleistungen) nicht neben der GOP 01698 (Zuschlag zur GOP 01840 und 01915 (Chlamydia-trachomatis-Nachweis im Urin)) im Behandlungsfall abrechnen. Die Änderung ist eine Folgeanpassung zur im Jahr 2025 in Kraft getretenen Änderung der Transportkosten im Labor.

zuletzt aktualisiert am: 31.03.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

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Tel 069 24741-7777
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