Kryokonservierung von Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) abrechnen
Ab dem 1. Juli 2023 können Ärztinnen und Ärzte neue Leistungen für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) abrechnen. Dazu werden vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beratung, die Aufbereitung und Untersuchung sowie das Einfrieren und Auftauen von Ovarialgewebe (GOP 08622, 08642, 08643 und 08649) in den Abschnitt 8.6 EBM im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.
Die GOP des Abschnitts 8.6 können Ärztinnen und Ärzte bei Patientinnen und Patienten abrechnen, die gemäß § 2 der Richtlinie zur Krykonservierung (Kryo-RL) anspruchsberechtigt sind.
Ärztinnen und Ärzte konnten bisher bereits Ei- und Samenzellen sowie männliches Keimzellgewebe kryokonservieren und abrechnen.
Neue Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
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08622 | Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall, mit medizinischer Begründung bis zu viermal im Krankheitsfall. | 14,71 Euro* (128 Punkte) |
08642 | Aufbereiten und Untersuchung von Ovarialgewebe nach Entnahme zur Kryokonservierung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 Kryo-RL | 139,05 Euro* (1210 Punkte) |
08643 | Aufbereiten und Einfrieren von Ovarialgewebe gemäß § 5 Kryo-RL | 141,81 Euro* (1234 Punkte) |
08649 | Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe gemäß § 5 Kryo-RL zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit | 100,67 Euro* (876 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) kryokonservieren
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Ovarialgewebe können sie nur für weibliche Kinder und Jugendliche ab der Pubertät, frühestens nach der Menarche und für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres erbringen und abrechnen.
Beratungsleistung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte beraten die Patientin umfassend vor der Kryokonservierung. Die ärztliche Erstberatung zur Kryokonservierung rechnen sie -wie bisher- über die GOP 08619 (Erstberatung) ab.
Die ärztliche Beratung zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe können sie nach der GOP 08622 abrechnen. Die GOP 08622 können sie sowohl vor der Entnahme als auch für eine medizinisch notwendige Beratung vor dem Auftauen von Ovarialgewebe ansetzen.
Da das Auftauen des Gewebes und die Retransplantation im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen, muss eine entsprechende Beratung vor dem Auftauen erfolgen. Dies sieht die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion vor.
Die GOP 08622 können sie je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall abrechnen. Rechnen sie die GOP viermal im Krankheitsfall ab, begründen sie die medizinische Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009).
Sie können die GOP 08622 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP mit dem Suffix „V“ (08622V). Führen sie die Beratung nach der GOP 08622 im Rahmen einer Videosprechstunde durch, können sie zusätzlich den Technikzuschlag nach der GOP 01450 abrechnen. Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular "Zertifizierten Videodienstanbieter melden".
Einfrieren und Auftauen abrechnen
Für das Aufbereiten und die Untersuchung, das Einfrieren sowie das Auftauen von Ovarialgewebe können Ärztinnen und Ärzte die GOP 08642, 08643 und 08649 abrechnen.
Die GOP 08649 für das Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe können sie nur abrechnen, wenn sie davor im selben Krankheitsfall eine reproduktionsmedizinische Beratung nach der GOP 08622 angesetzt haben.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt