Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2023

Kryokonservierung von Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) abrechnen

Ab dem 1. Juli 2023 können Ärztinnen und Ärzte neue Leistungen für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) abrechnen. Dazu werden vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beratung, die Aufbereitung und Untersuchung sowie das Einfrieren und Auftauen von Ovarialgewebe (GOP 08622, 08642, 08643 und 08649) in den Abschnitt 8.6 EBM im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.

Die GOP des Abschnitts 8.6 können Ärztinnen und Ärzte bei Patientinnen und Patienten abrechnen, die gemäß § 2 der Richtlinie zur Krykonservierung (Kryo-RL) anspruchsberechtigt sind.

Ärztinnen und Ärzte konnten bisher bereits Ei- und Samenzellen sowie männliches Keimzellgewebe kryokonservieren und abrechnen

Neue Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung

08622

Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall, mit medizinischer Begründung bis zu viermal im Krankheitsfall.

14,71 Euro* (128 Punkte)

08642

Aufbereiten und Untersuchung von Ovarialgewebe nach Entnahme zur Kryokonservierung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 Kryo-RL

139,05 Euro* (1210 Punkte)

08643

Aufbereiten und Einfrieren von Ovarialgewebe gemäß § 5 Kryo-RL

141,81 Euro* (1234 Punkte)

08649

Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe gemäß § 5 Kryo-RL zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit

100,67 Euro* (876 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

Eierstockgewebe (Ovarialgewebe) kryokonservieren

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Ovarialgewebe können sie nur für weibliche Kinder und Jugendliche ab der Pubertät, frühestens nach der Menarche und für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres erbringen und abrechnen.

Beratungsleistung abrechnen

Ärztinnen und Ärzte beraten die Patientin umfassend vor der Kryokonservierung. Die ärztliche Erstberatung zur Kryokonservierung rechnen sie -wie bisher- über die GOP 08619 (Erstberatung) ab.

Die ärztliche Beratung zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe können sie nach der GOP 08622 abrechnen. Die GOP 08622 können sie sowohl vor der Entnahme als auch für eine medizinisch notwendige Beratung vor dem Auftauen von Ovarialgewebe ansetzen.

Da das Auftauen des Gewebes und die Retransplantation im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen, muss eine entsprechende Beratung vor dem Auftauen erfolgen. Dies sieht die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion vor.

Die GOP 08622 können sie je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall abrechnen. Rechnen sie die GOP viermal im Krankheitsfall ab, begründen sie die medizinische Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009).

Sie können die GOP 08622 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP mit dem Suffix „V“ (08622V). Führen sie die Beratung nach der GOP 08622 im Rahmen einer Videosprechstunde durch, können sie zusätzlich den Technikzuschlag nach der GOP 01450 abrechnen. Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular "Zertifizierten Videodienstanbieter melden".

Einfrieren und Auftauen abrechnen

Für das Aufbereiten und die Untersuchung, das Einfrieren sowie das Auftauen von Ovarialgewebe können Ärztinnen und Ärzte die GOP 08642, 08643 und 08649 abrechnen.

Die GOP 08649 für das Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe können sie nur abrechnen, wenn sie davor im selben Krankheitsfall eine reproduktionsmedizinische Beratung nach der GOP 08622 angesetzt haben.

zuletzt aktualisiert am: 28.06.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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