Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

Kinder- und Jugendschutz: Neue Leistungen aufgenommen

Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 01681 und 01682 zum Kinder- und Jugendschutz können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten derzeit nicht abrechnen, weil noch keine Kooperationsvereinbarung (gemäß § 73c SGB V) zum Kinder- und Jugendschutz zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen ist. Sobald eine entsprechende Kooperationsvereinbarung vorliegt, werden wir sie hier informieren.

Die GOP 01681 für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt und die GOP 01682 für die Fallbesprechung mit dem Jugendamt wurden in den Abschnitt 1.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen die GOP 01681 ab, wenn sie Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung anhand eines Meldebogens gemäß der mit der KVH geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V (derzeit wurde noch keine Vereinbarung getroffen) mit mindestens folgendem Inhalt erstellen und an das Jugendamt übermitteln:

  • Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen,
  • Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung und
  • Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen.

Die neue GOP 01681 können sie einmal im Behandlungsfall abrechnen. Sie ist 12,17 Euro (102 Punkte) wert, bundeseinheitlicher Punktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Die GOP soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Fallbesprechung mit dem Jugendamt

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen die Fallbesprechung mit dem Jugendamt nach der GOP 01682 ab. Die Fallbesprechung kann entweder persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz durchgeführt werden.

Die neue GOP 01682 können sie je vollendete 10 Minuten abrechnen, jedoch höchstens achtmal im Krankheitsfall. Sie ist 15,28 Euro (128 Punkte) wert, bundeseinheitlicher Punktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Die GOP soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Die GOP 01682 können sie nur abrechnen, wenn das Jugendamt die Fallbesprechung initiiert hat.

Rechnen sie die GOP 01682 im Rahmen einer Videofallkonferenz ab, kennzeichnen sie die Leistung in der Abrechnung mit dem Suffix „V“ (01682V) und können zusätzlich den Technikzuschlag nach GOP 01450 abrechnen. Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden".

Die GOP 01450 können sie nur abrechnen, wenn sie den Videodienstanbieter der Praxis nutzen.

zuletzt aktualisiert am: 15.01.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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