DiGA: „Kranus Mictera “ abrechnen
Ab dem 1. April 2026 können Ärztinnen und Ärzte die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Mictera“ abrechnen. Die DiGA wurde dauerhaft im DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V und im Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Die neue GOP 01482 ist 8,15 Euro (64 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2026 ist 12,7404 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie können die GOP 01482 einmal im Krankheitsfall abrechnen.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01482 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Gynäkologinnen und Gynäkologen
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Internistinnen und Internisten mit Schwerpunkt Nephrologie
- Internistinnen und Internisten mit einer Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie
Die neue GOP 01482 können sie ausschließlich bei Patientinnen ab Vollendung des 18. Lebensjahres abrechnen.
Die App „Kranus Mictera“ richtet sich laut Gebrauchsanweisung an Patientinnen mit Belastungs- und Dranginkontinenz. Ein zwölfwöchiges personalisiertes Training aus Beckenbodenübungen, Blasentraining, Wissensvermittlung sowie Verhaltensänderungen sollen laut Hersteller die Lebensqualität verbessern.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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