ICD-Kodieren leicht gemacht
Seit dem Jahr 2000 sind Praxen per Gesetz verpflichtet, die Diagnosen nach der ICD-10-GM, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.
ICD-Kodierung nützt auf mehreren Ebenen, denn die Kodes:
- werden national und mit Einschränkungen international von Akteuren im Gesundheitswesen verstanden. Die Diagnosesicherheits-Zusätze wie „G“ für „gesichert, „A“ für „Ausschluss von“, „Z“ für „Zustand nach“ und „V“ für „Verdacht auf“ gibt es außerhalb Deutschlands nicht
- bilden die Morbidität eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen ab
- helfen, die Kosten der medizinischen Versorgung Erkrankter abzubilden.
Damit Praxen es möglichst einfach haben: Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) haben für ihre Kolleginnen und Kollegen eine Liste mit häufigen ICD-Kodes für die tägliche Praxis erstellt. Den "ICD-Spicker" gibt es zum Ausdrucken als schwarz-weiße und als farbige Variante.
Dieser „ICD-Spickzettel “ hilft zum Beispiel dabei:
- Diagnosen zu übernehmen, die durch Mitbehandelnde gestellt, jedoch im Arztbrief nicht mit einem ICD-Kode hinterlegt wurden
- bei der täglichen Dokumentation selbst erhobener Diagnosen
- bei separaten Überprüfungen von gegebenenfalls länger mitdokumentieren Dauerdiagnosen
KBV: Kodierunterstützung für Praxen
Praxen erhalten einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll: Die Kodierunterstützung wird ab dem 1. Januar 2022 in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen direkt beim Kodieren zur Verfügung.
Eine neue Broschüre aus der Reihe PraxisWissen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläutert die verschiedenen Funktionen und gibt konkrete Kodierbeispiele.
Hintergrund dafür ist ein gesetzlicher Auftrag an die KBV, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen und zum 1. Januar 2022 einzuführen. Damit soll erreicht werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Behandlungsdiagnosen so detailliert und spezifisch wie möglich verschlüsseln, um den Behandlungsaufwand genau bestimmen zu können.
Alle Informationen, die Praxen zum Kodieren benötigen, sind künftig im PVS hinterlegt und miteinander verknüpft. Die Kodierunterstützung hilft direkt beim Kodieren und kombiniert bekannte und neue Funktionen rund um die Kodierung. Welche das sind und wie sie in der Praxis zum Einsatz kommen, stellt die KBV in der Broschüre PraxisWissen und auf ihrer Website vor.
Kodierhilfe des Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung nutzen
Für weitere Unterstützung zum Kodieren können Mitglieder ebenfalls die Kodierhilfe des Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (Zi) benutzen. Die Zi-Kodierhilfe-Suchfunktion ermöglicht es Ihnen schnell und effizient den richtigen ICD-Kode zu finden, begleitet von individuellen Hilfen und Hinweisen zu zusätzlichen oder alternativen Kodiermöglichkeiten.
Für insgesamt 16 Fachgebiete stehen ZI-Thesauren in unterschiedlichen Formaten (z.B. als Broschüre oder Schreibtischunterlage) neu für 2026 für Praxen bereit. Die Zi-Thesauren bieten einen Überblick über die häufigsten Kodierungen des jeweiligen Fachgebiets.
Die Zi-Manuale bieten zudem themenspezifische Übersichten zu komplexen Krankheitsbildern. Diese Darstellungen unterstützen Praxen beim Kodieren damit zusammenhängender Diagnosen und ermöglichen darüber hinaus eine differentialdiagnostische Abgrenzung verschiedener Krankheitsbilder. Zudem können Praxen Diagnoseschlüssel mit der Zi-Kodierhilfe finden.
Neue ICD-Version und Übersicht neuer ICD-Kodes 2026
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2026 veröffentlicht. Die routinemäßige Weiterentwicklung der ICD-10-GM erfolgt ab dem Jahr 2026 in einem dreijährigen Turnus. Notfallschlüsselnummern stehen jedoch zur Verfügung. Sie sollen weiterhin ausschließlich im Notfall genutzt werden. In der nachfolgenden Übersicht wurden ausschließlich die wichtigsten Änderungen aufgenommen. Die vollumfassende Darstellung entnehmen Sie bitte dem Dokument in der Seitenleiste.
Einführung neuer 5-Steller, um die Folgezustände der Influenza und der (infektiösen) Mononukleose durch Gamma-Herpesviren, respektive durch Epstein-Barr-Viren, spezifisch abzubilden und kodieren zu können.
B94.80 | Folgezustande der Influenza |
B94.81 | Folgezustände der (infektiösen) Mononukleose durch Gamma-Herpesviren Folgezustände der (infektiösen) Mononukleose durch Epstein-Barr-Viren |
B94.88 | Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten |
Einführung neuer 5-Steller, um ein bösartiges Melanom der Perianalhaut vom bösartigen Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
C43.50 | Bosartiges Melanom der Perianalhaut Anus:
Haut der Brustdrüse Perianalhaut
Exkl.: Anus o.n.A. (C21.0) |
C43.59 | Bosartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes Bösartiges Melanom der Haut der Brustdrüse |
Die korrespondierenden Hinweise und Exklusiva wurden entsprechend angepasst.
C21.0 | Anus, nicht näher bezeichnet Exkl.: Anus:
Perianalhaut (C43.50, C44.50) |
C50.- | Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] Exkl.: Haut der Brustdrüse (C43.59, C44.59) |
C97! | Bosartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen Hinw.: Die einzelnen bösartigen Neubildungen sind separat zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen bösartigen Primärtumore nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z.B. C44.0) (Bösartige Neubildung der Lippenhaut) kodiert werden. |
Umbenennung des Klassentitels und Einführung neuer 5-Steller zur Abgrenzung und spezifischen Kodierung beider Krankheitszustände.
D65.0 | Afibrinogenämie und Hypofibrinogenämie erworben |
D65.00 | Erworbene Afibrinogenämie |
D65.01 | Erworbene Hypofibinogenämie Erworbener Fibrinogenmangel |
Einführung neuer 5-Steller zur Abgrenzung der systemischen AL- von der sonstigen sekundären systemischen Amyloidose sowie zur spezifischen Abbildung der Wildtyp-ATTR-Amyloidose (wtATTR).
E85.30 | Systemische AL-Amyloidose Systemische Leichtkettenamyloidose |
E85.38 | Sonstige sekundäre systemische Amyloidose Amyloidose in Verbindung mit Hamodialyse |
E85.80 | Wildtyp-ATTR-Amyloidose [wtATTR] |
E88.88 | Sonstige Amyloidose AL-Amyloidose o.n.A. |
Einführung eines neuen 5-Steller zur Abgrenzung und spezifischen Kodierung der Hypoalbuminämie gegenüber den sonstigen Störungen des Plasmaproteinstoffwechsels, andernorts nicht klassifiziert.
E88.01 | Hypoalbuminämie |
Ergänzung des Inklusivum „Kearns-Sayre-Syndrom“ unter G31.81 Mitochondrialen Zytopathie.
G31.81 | Mitochondriale Zytopathie Kearns-Sayre-Syndrom
|
H49.8 | Sonstiger Strabismus paralyticus Ophthalmoplegia externa o.n.A. Strabismus paralyticus bei Kearns-Sayre-Syndrom |
Einführung neuer 5-Steller, um die postinfektiösen und nicht postinfektiösen Formen der ME/CFS spezifisch kodieren zu können.
G93.3 | Chronisches Fatique-Syndrom [Chronic fatique syndrome] Exkl.: Chronische Fatigue:
Fatigue o.n.A. (R53.9) |
G93.30 | Chronisches Fatigue-Syndrom, postinfektios Myalgische Enzephalomyelitis, postinfektios |
G93.31 | Chronisches Fatigue-Syndrom, nicht postinfektios Myalgische Enzephalomyelitis, nicht postinfektios |
G93.39 | Chronisches Fatigue-Syndrom, nicht naher bezeichnet Chronisches Fatigue-Syndrom o.n.A. Myalgische Enzephalomyelitis o.n.A. |
Einführung neuer 5-Steller zur Abgrenzung und spezifischen Kodierung der Pseudoexfoliation-Syndrome bei Katarakt
H26.80 | Katarakt bei Pseudoexfoliationssyndrom Pseudoexfoliatio lentis |
H26.88 | Sonstige näher bezeichnete Kataraktformen |
H40.10 | Pseudoexfoliationsglaukom Glaukom (primär) (Restzustand), kapsulär, mit Pseudoexfoliation der Linse |
H40.18 | Sonstige Formen des primären Weitwinkelglaukoms Glaucoma chronicum simplex Glaukom (primär) (Restzustand):
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Einführung neuer 5-Steller um die zuvor als Inklusiva aufgeführten Funktionsstörungen spezifisch abzubilden und kodieren zu können.
J95.00 | Blutung des Tracheostomas |
J95.01 | Infektion des Tracheostomas |
J95.02 | Obstruktion des durch Tracheotomie geschaffenen Luftweges |
J95.03 | Tracheo-Ösopgaealfistel nach Tracheotomie |
J95.08 | Sonstige Funktionsstörungen nach Tracheotomie |
J95.09 | Funktionsstörungen eines Tracheostomas, nicht näher bezeichnet |
Umbenennung des Klassentitels zur Anpassung an die Internationale Fassung der WHO mit Adaption der Inklusiva
R53.- | Malaise und Fatigue exkludiert: Myalgische Enzephalomyelitis
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Weitere Aufnahme von zusätzlichen 4-stellern zur spezifischen Abbildung und Kodierung der chronischen Fatigue mit Angabe bzw. ohne Angabe einer post-exertionellen Malaise sowie der sonstigen und n.n.bez. Malaise.
R53.0 | Chronische fatigue mit Angabe einer post-exertionellen Malaise [PEM] |
R53.1 | Chronische Fatigue ohne Angabe einer post-exertionelle Malaise [PEM] |
R53.9 | Sonstige und nicht näher bezeichnete Malaise und Fatigue |
Abbildung und Abgrenzung des präsymptomatischen Diabetes mellitus Typ 1, Stadium 2, von den sonstigen Formen des Prädiabetes und des abnormen Glukosetoleranztest durch Einführung neuer 5-Steller.
R73.00 | Diabetes mellitus Typ 1, präsymptomatisch, Stadium 2 |
R73.08 | Abnormer Glukosetoleranztest und sonstige Formen des Prädiabetes |
Abbildung und Abgrenzung des Nachweis von mindestens zwei Inselzellautoantikörpern und präsymptomatischem Diabetes mellitus Typ 1, Stadium 1, gegenüber den sonstigen näher bezeichneten abnormen immunologischen Serumbefunden durch Einführung neuer 5-Steller.
R76.80 | Nachweis von mindestens zwei Inselzellautoantikörpern |
R76.88 | Sonstige näher bezeichnete abnorme immunologische Serumbefunde |
Einführung neuer 5-Steller, um Infektionen und/oder entzündliche Reaktion durch verschiedene Geräte, Transplantate; Herzunterstützungssysteme oder zentrale Gefäßkatheter voneinander abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
T82.70 | Infektion und entzündliche Reaktion durch ein kardiales elektronisches Gerät |
Einführung neuer 5-Steller, um Infektionen und/oder entzündliche Reaktion voneinander abzugrenzen und spezifisch zu kodieren.
T82.71 | Infektion und entzündliche Reaktion durch Implantat und Transplantat im Herzen |
T82.72 | Infektion und entzündliche Reaktion durch Herzunterstützungssystem und künstliches Herz |
T82.73 | Infektion und entzündliche Reaktion durch Gefäßimplantat und Gefäßtransplantat |
T82.74 | Infektion und entzündliche Reaktion durch zentralen Gefäßkatheter und Dialysekatheter |
T82.75 | Infektion und entzündliche Reaktion durch Port |
Einführung neuer Sekundärschlüssel auf 5. Stelle, um mögliche Komplikationen durch Fluorchinolone von den Komplikationen durch sonstige Arzneimittel oder Drogen abzugrenzen. Die jeweils konkret vorliegenden Nebenwirkungen sind mit den entsprechenden Primärschlüsseln der ICD-10-GM so spezifisch wie möglich zu kodieren.
Y57.90! | Komplikationen durch Fluorchinolone |
Y57.98! | Komplikationen durch sonstige Arzneimittel oder Drogen |
Einführung eines neuen 5-Steller zur spezifischen Kodierung der Nachuntersuchung nach Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers.
Z09.0 | Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen anderer Krankheitszustände Exkludiert:
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Z09.81 | Nachuntersuchung nach Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers |
Einführung neuer 5-Steller um spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Inselzellautoantikörper von den sonstigen speziellen Verfahren zur Untersuchung auf Diabetes mellitus abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Z13.10 | Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Inselzellautoantikörper |
Z13.18 | Sonstige spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Diabetes |
Einführung neuer 5-Steller um die interventionelle Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers in der Eigenanamnese von der sonstigen medizinischen Behandlung der Eigenanamnese abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Z92.4 | Größerer operativer Eingriff in der Eigenanamnese, anderenorts nicht klassifiziert Exkludiert:
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Z92.80 | Interventionelle Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers in der Eigenanamnese Exkludiert:
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Z92.88 | Sonstige medizinische Behandlung in der Eigenanamnese |
Einführung neuer 5-Steller um den Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers von den sonstigen näher bezeichneten Zuständen nach chirurgischen Eingriffen abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Z98.80 | Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers Exkludiert:
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Z98.88 | Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen |
Einführung neuer 5-Steller um das Multisystemische Entzündungssyndrom bei Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit COVID-19 von demjenigen bei Erwachsenen abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
U10.90 | Multisystemisches Entzündungssyndrom bei Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit COVID-19
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U10.91 | Multisystemisches Entzündungssyndrom bei Erwachsenen in Verbindung mit COVID-19
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Zusätzliche Einführung zweier neuer Kodebereiche (U53, U54), um Ergebnisse weiterer Testverfahren für therapierelevante, geriatrische Funktionseinschränkungen (kognitiv, emotional und Mobilität) spezifisch abzubilden.
U53.- | Mobilitätseinschränkung | ||||||||
U53.0- | Keine oder geringe Mobilitätseinschränkung
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U53.1- | Leichte Mobilitätseinschränkung
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U53.2- | Mittelschwere Mobilitätseinschränkung
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U53.3- | Schwere Mobilitätseinschränkung
| ||||||||
U54.- | Emotionale Funktionseinschränkung | ||||||||
U54.0- | Keine emotionale Funktionseinschränkung
| ||||||||
U54.1- | Emotionale Funktionseinschränkung
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Einführung eines neuen Sekundärkodes, um außerhalb des Krankenhauses erworbene Verletzungen abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können sowie Einführung eines neuen Sekundärschlüsselbereiches U70, um den Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung bzw. den Zustand nach Sepsis in Kombination mit jeweiligen spezifischen Primärschlüsseln für Manifestationen kodieren zu können.
U69-U70 | Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit |
U69.9! | Im Krankenhaus erworbene Verletzung
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Einführung eines neuen Sekundärschlüsselbereiches U70
U70.-! | Sekundäre Schlüsselnummern für Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit Exkludiert:
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U70.0! | Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung |
U70.1! | Zustand nach Sepsis |
Kodierhilfe der KBV
Alle Infos zur digitalen Kodierhilfe der KBV, die Broschüre PraxisWissen mit Bestellmöglichkeit und Praxisbeispiele zum Kodieren stellt die KBV auf der KBV-Website vor.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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