Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

ICD-Kodieren

Kodierhilfen und wichtige Informationen

ICD-Kodieren leicht gemacht

Seit dem Jahr 2000 sind Praxen per Gesetz verpflichtet, die Diagnosen nach der ICD-10-GM, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.

ICD-Kodierung nützt auf mehreren Ebenen, denn die Kodes:

  • werden national und mit Einschränkungen international von Akteuren im Gesundheitswesen verstanden. Die Diagnosesicherheits-Zusätze wie „G“ für „gesichert, „A“ für „Ausschluss von“, „Z“ für „Zustand nach“ und „V“ für „Verdacht auf“ gibt es außerhalb Deutschlands nicht
  • bilden die Morbidität eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen ab 
  • helfen, die Kosten der medizinischen Versorgung Erkrankter abzubilden.

Damit Praxen es möglichst einfach haben: Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) haben für ihre Kolleginnen und Kollegen eine Liste mit häufigen ICD-Kodes für die tägliche Praxis erstellt. Den "ICD-Spicker" gibt es zum Ausdrucken als schwaz-weiße und als farbige Variante.

Dieser „ICD-Spickzettel “ hilft zum Beispiel dabei:

  • Diagnosen zu übernehmen, die durch Mitbehandelnde gestellt, jedoch im Arztbrief nicht mit einem ICD-Kode hinterlegt wurden
  • bei der täglichen Dokumentation selbst erhobener Diagnosen 
  • bei separaten Überprüfungen von gegebenenfalls länger mitdokumentieren Dauerdiagnosen

KBV: Kodierunterstützung für Praxen

Praxen erhalten einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll: Die Kodierunterstützung wird ab dem 1. Januar 2022 in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen direkt beim Kodieren zur Verfügung.

Eine neue Broschüre aus der Reihe PraxisWissen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläutert die verschiedenen Funktionen und gibt konkrete Kodierbeispiele.

Hintergrund dafür ist ein gesetzlicher Auftrag an die KBV, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen und zum 1. Januar 2022 einzuführen. Damit soll erreicht werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Behandlungsdiagnosen so detailliert und spezifisch wie möglich verschlüsseln, um den Behandlungsaufwand genau bestimmen zu können.

Alle Informationen, die Praxen zum Kodieren benötigen, sind künftig im PVS hinterlegt und miteinander verknüpft. Die Kodierunterstützung hilft direkt beim Kodieren und kombiniert bekannte und neue Funktionen rund um die Kodierung. Welche das sind und wie sie in der Praxis zum Einsatz kommen, stellt die KBV in der Broschüre PraxisWissen und auf ihrer Website vor. 

Die Broschüren in gedruckter Form können Praxen direkt auf der KBV-Website bestellen. 

Für weitere Unterstützung zum Kodieren können Mitglieder ebenfalls die Kodierhilfe des Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (Zi) benutzen. Die Zi-Kodierhilfe-Suchfunktion ermöglicht es Ihnen schnell und effizient den richtigen ICD-Kode zu finden, begleitet von individuellen Hilfen und Hinweisen zu zusätzlichen oder alternativen Kodiermöglichkeiten.

Weitere kostenlose Service-Angebote des Zi zum Kodieren finden sie online unter https://www.zi.de/kodierung.

Neue ICD-Version und Übersicht neuer ICD-Kodes 2024

zuletzt aktualisiert am: 11.09.2024

Kodierhilfe der KBV

Alle Infos zur digitalen Kodierhilfe der KBV, die Broschüre PraxisWissen mit Bestellmöglichkeit und Praxisbeispiele zum Kodieren stellt die KBV auf ihrer Website vor. 

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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