Hessenspezifische Gebührenordnungspositionen
Zusätzlich zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM gibt es für Hessen eigene GOP.
Die Hessenspezifischen GOP kennzeichnen zum Beispiel in Hessen gültige Sonderverträge wie Disease-Management-Programme (DMP), Schutzimpfungen oder Praxisbesonderheiten bei Arznei- und Heilmittelverordnungen.
Einige Leistungen des EBM können nicht ohne Genehmigung der KVH abgerechnet werden. Um die Behandlungen durchführen und abrechnen zu dürfen, müssen Ärzte und Psychotherapeuten bestimmte Voraussetzungen wie besondere Qualifikationen oder Fortbildungen erfüllen. Erfahren Sie, welche Leistungen genehmigungspflichtig sind, was Sie tun müssen, um Sie abrechnen zu können und wie Sie eine Genehmigung erhalten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt