Geriatrie abrechnen – so geht's
Die Leistungen zur Versorgung geriatrischer Patienten sind geregelt im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Da sich Mitglieder immer wieder die Frage stellen, welche Leistung in welcher Konstellation und wann abgerechnet werden kann, gibt dieser Artikel einen Überblick über
- EBM-Abschnitt 3.2.4 und die GOP der hausärztlichen geriatrischen Versorgung
- EBM-Abschnitt 30.13 und die GOP der spezialisierten Geriatrie
- die Rolle des Hausarztes in der spezialisierten Geriatrie
- die Rolle des spezialisierten Geriaters
- Besonderheiten, wenn spezialisierte Geriater und Hausärzte in einer BAG/ einem MVZ arbeiten
- Besonderheiten, wenn Ärzte gleichzeitig Hausarzt und spezialisierter Geriater sind.
Hausärztlich geriatrische Versorgung
Über den Abschnitt 3.2.4 EBM können Hausärzte bei ihren geriatrischen Patienten die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen.
03360
Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment; Erhebung/ Beurteilung unter anderem der Selbstversorgungsfähigkeiten und der Mobilität
Einmal im Behandlungsfall; höchstens zweimal im Krankheitsfall
13,68 Euro* (123 Punkte)
03362
Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex
Einmal im Behandlungsfall. Einleitung/ Koordination der Behandlung; erst berechnungsfähig, wenn die Ergebnisse aus GOP 03360 und/ oder aus GOP 30984 vorliegen.
19,60 Euro* (174 Punkte)
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)
Spezialisierte Geriatrie
Die Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik (Abschnitt 30.13 EBM) sind für Patienten mit einem besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt. Spezialisierte Geriater ermitteln den individuellen Behandlungsbedarf eines Patienten und erstellen einen Behandlungsplan. Der Vertragsarzt (in der Regel der Hausarzt), der den Patienten überwiesen hat, nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen.
30980
Vorabklärung durch den überweisenden Hausarzt
einmal im Krankheitsfall
21,74 Euro*, 193 Punkte
Überweisender Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit dem Hausarzt: Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie.
30981
Vorabklärung durch den spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt beziehungsweise die geriatrische Institutsambulanz (GIA)
einmal im Krankheitsfall
14,42 Euro*, 128 Punkte
Spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt**
30984
Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments. Die zweimalige Berechnung im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
einmal im Krankheitsfall
98,13 Euro*, 871 Punkte
Spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt**
30985
Zuschläge für länger dauernde Durchführung: Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten.
bis zu zweimal im Krankheitsfall
35,94 Euro*, 319 Punkte
30986
Zuschläge für länger dauernde Durchführung: Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten.
bis zu zweimal im Krankheitsfall
25,69 Euro*, 228 Punkte
30988
Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment als Zuschlag zu GOP 03362, 16230, 16231, 21230 und 21231
einmal im Krankheitsfall
7,32 Euro*, 65 Punkte
Weiterbehandelnder Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit dem Hausarzt: Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nerven-heilkunde, sowie vom Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)
**Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie sowie Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie; für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie; für Innere Medizin / Physikalische und Rehabilitative Medizin / Allgemeinmedizin mit geriatrischer Qualifikation
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt