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Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2024 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung vor einer geplanten Hybrid-DRG-Operation ab, wenn die Operation nicht durchgeführt wurde und die Leistung nicht im Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthalten ist.
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Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie können die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung im Rahmen der Hybrid-DRG weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 abrechnen. Darüber hinaus gibt es weitere Anpassungen an der Leistung zu beachten.