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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die neu seit dem 1. Januar 2025 aufgenommenen OPS-Kodes.
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Muster 10: neue Version
Muster 10: neue Version
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Beauftragung der in-vitro-diagnostischen Untersuchungen vereinheitlicht. Ab 1. April 2024 veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10.