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EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
Seit dem 1. Juli 2024 rechnen Ärztinnen und Ärzte für weitere Leistungen eine Nachbeobachtung aus Anhang 8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Für die perkutane Biopsie rechnen sie neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 02344 ab und es sind weitere Änderungen an der GOP 34290 (Angiokardiographie) sowie der GOP 02302 (kleinchirurgischen Eingriff III) zu beachten.